Die Angebote sind stets freibleibend,14 Tage gültig und kostenlos.Bei Abschluss eines Betreuungsvertrages oder einer Auftragserteilung erfolgt allein auf Basis dieser AGB´s und unseres Angebotes.Die Gültigkeit unserer AGB´s erkennt der Auftraggeber durch seine Unterschrieft an.Andere Bedingungen oder AGB´s insbesondere mündliche Vereinbarungen,sind schrieftlich festzuhalten und durch beide Vertragsparteien zu unterschreiben oder ungültig!
2. Rechte und Pflichten
Beide Vertragspartner verpflichten sich,alle Rechte und Pflichten,welche sich aus einer gemeinsammen Geschäftsbeziehung und AGB´s dieser ergeben auf eventuelle Rechtsnachfolger zu übertragen.
3.Kündigung und Vertragsdauer
Die Kündigung bzw. Vertragsdauer richten sich nach den diesbezüglichen Bestimmungen des jeweiligen Betreuungsvertrages oder der Auftragsbestätigung. Weiterhin besteht für beide Vertragspartner ein Kündigungsrecht von zwei Wochen zum Monatsende.Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberühert.
4.Arbeitsleistungen
Wir verpflichten uns,alle Arbeiten des jeweiligen Vertrages oder Auftrages genannten Leistungen ordentlich,zuverlässig,gewissenhaft und zügig durchzuführen. Abweichungen von Leistungen sind zulässig,solange der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang und Leistungsstandart gewahrt bleibt.Bei von uns nicht zu verantwortenden Erschwernissen sind wir dann berechtigt,Aufschläge zu verlangen.Um eine termingerechte Durchführung der Arbeiten zu gewährleisten,ist der Auftraggeber verpflichtet,den geplanten Zeitpunkt des Arbeitsbeginns rechtzeitig mitzuteilen.Können vereinbarte Termine aus Gründen,welche wir nicht zu veranworten haben,nicht einhalten,sind wir berechtigt die Leistungen zu einen späteren Zeitpunkt zu erbringen. Wir sind berechtigt auch Teilleistungen zu erbringen,sofern Sie für den Auftraggeber von Interesse sin.
5.Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich,bei Bedarf kaltes,warmes Wasser oder Strom für den Betrieb von Maschinen in den erforderlichen Umfang zur Durchführung der Arbeiten ohne Berechnung zur Verfügung stellen.Auch unentgeldlich überlässt uns der Auftraggeber einen geeigneten Raum für Maschinen,Geräte und Materialien,soweit von Belang ist.
6.Beanstandungen und Reklamation
Beanstandungen und Reklamation sind uns unverzüglich nach Durchführung unserer Leistungen mündlich mit zuteilen,um eine sofortige objektive Feststellung der Be- anstandungen zu garantieren. Der Auftraggeber muß diese Beanstandungen oder Reklamation schrieftlich zu übergeben.Bei einer ordnungsgemäß und rechtzeitig gerügten Beanstandung ist Wolf´s Hausmeisterservice zur Nacharbeit berechtigt und verpflichtet.Der Auftraggeber ist nur dann zu Rechnungskürzungen berechtigt,wenn wir die Gründe anerkannt haben und unsere Nacharbeit nicht zur Beseitigung gerügten Beanstandungen geführt hat.
7.Vergütung
Abrechnunge erfolgen,wenn ein Stundenlohn vereinbart wurde.Zusätzlich zum Stundenlohn fallen jeweils 15% Sonn- und Feiertagszuschlag an.Wenn eine Pauschale vereinbart wurde,ist diese in der Regel zum 3. eines Monats im voraus fällig.Ansonsten erfolgt eine Rechnungsstellung.Die Rechnungen sind jeweils ab Rechnungsdatum innerhalb von 4 Tage mit Abzug von 3% Skonto oder 14 Tage ohne Abzug fällig.Kommt ein Vertrag aus Gründen die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zur Durchführung,so stehen Wolf´s Hausmeisterservice 50% des vereinbarten Preises als Entscädigung zu,es sei denn der Auftraggeber weist nach,das uns ein geringerer Schaden entstanden ist.Zur Aufrechnung oder Einhaltung der Rechnungs- summe ist der Auftraggeber nur dann berechtigt,wenn der Gegenanspruch rechtskräftig tituliert ist oder durch Wolf´s Hausmeisterservice anerkannt wurde.Kommt der Autraggeber mit der Bezahlung der Vergütung in Verzug,so sind wir berechtigt,ab Fälligkeitstag Verzugszinnsen mit jeweils 8% zu berechnen.
8.Haftung
Wolf´s Hausmeisterservice haftet für Schäden,die von Ihm bzw. seinen Mitarbeitern bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen enstehen und schuldhaft ver- ursacht wurden.Eine Haftung für Schäden,die durch Mängel oder durch Betriebs- störungen an betreuten Objekt oder Schäden,die aufgrund behördlicher eingriffe,Aus- sperung,Streiks,Naturkatastrophen oder Unwelteinflüssen entstanden sind,ist aus- drücklich ausgeschlossen.Gleiches gilt für Schäden,welche durch strafbare Hand- lungen von unseren Mitarbeitern verursacht wurden.Bei Qualitätsmängel der gelieferten Materialien beschränkt sich die Gewärleistung auf eine Ersatzlieferung.Mit Ablauf des Betreuungsvertrages oder der Beendigung der Einzelleistungen endet auch unsere Ge- währleistungs-und Haftungsverpflichtung.
9.Gerichtsstand
Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB´s ganz oder nur teilweise un- wirksam sind oder werden, sind die Vertragspartner verpflichtet,diese durch andere Vertragsbestimmungen zu ersetzen,welche den Sinn und Zweck der unwirksamen Be- stimmung so nah wie möglich erreicht.Als Gerichtsstand wird ausschließlich Halle an der Saale vereinbart.Mahnverfahren werden beim Amtsgericht Halle an der Saale ge- stellt und eingeleitet.